Tragendes Mauerwerk
Tragendes Mauerwerk übernimmt planmäßig Lasten aus den darüberliegenden Bauteilen (Decken, Dach) und aus seinem Eigengewicht. Das tragende Mauerwerk wird in der Regel auch zur Gebäudeaussteifung (Wind, Stabilität usw.) herangezogen. Das Erstellen oder Verändern von tragendem Mauerwerk muss in der Regel durch eine statische Berechnung nachgewiesen werden. Die Tragfähigkeit von Mauerwerk wird von der Festigkeit des Steins und der Qualität des Mörtels bestimmt. Da die Fuge zwischen Stein und Mörtel nur eine geringe Haftzugfestigkeit besitzt, müssen die Steine im Mauerwerksverband gemauert werden.
Nicht tragendes Mauerwerk
Nicht tragendes Mauerwerk übernimmt gegenüber tragendem Mauerwerk planmäßig keine Lasten aus anderen Bauteilen, sondern nimmt lediglich Belastungen auf, die direkt auf das Mauerwerk wirken, wie z. B. Wind, Lasten aus der Einrichtung o. ä. und sein Eigengewicht. Es wird als nicht tragender Raumabschluss, als Ausfachungsmauerwerk zwischen Stützen, oder als Verblendmauerwerk verwendet. Bei der Erstellung von Wänden als nicht tragendes Mauerwerk ist darauf zu achten, dass keine unplanmäßigen Lasten Schäden an der Wand hervorrufen. So kann die Fuge zwischen nicht tragender Trennwand und Decke mit einem elastischen Material (z. B. Mineralwolle) oder – zu einem möglichst späten Zeitpunkt – mit Mörtel ausgefüllt werden.
Sichtmauerwerk
Als Sichtmauerwerk bezeichnet man Mauerwerk, das nicht verputzt oder verkleidet wird und im fertigen Bauwerk außen oder innen dauerhaft sichtbar ist. In modernen Außenwandkonstruktionen lässt sich Sichtmauerwerk nur durch einen zweischaligen Aufbau mit einer Vorsatzschale aus Verblendmauerwerk realisieren, da ansonsten keine ausreichende Dämmwirkung erreicht werden kann.